Diese Seite enthält Antworten zu häufig gestellten Fragen an unsere Mitarbeiter in der Kundenunterstützung. Außerdem enthält sie Tipps und Tricks, die wir für nützlich halten und hier als Fragen präsentieren.
- Was sind illegale Schneeball- bzw. Pyramidensysteme ?
- Woran erkennen Sie illegale Schneeball-
bzw. Pyramidensysteme ?
- Was muss ich als Bezieher von Arbeitslosengeld beachten ?
Wer schnelles Geld ohne Einsatz
verspricht, ist jedoch mit größter Vorsicht zu genießen. Die
kaufmännischen Grundregeln gelten auch im Direktvertrieb. Pyramiden- bzw.
Schneeballsysteme beschreiben Mechanismen, bei denen sich die Veranstalter
durch die finanziellen Investitionen immer neuer Mitglieder bereichern. Die
Begriffe "Pyramide“ und "Schneeball“ bezeichnen die zwei Seiten
derselben Medaille: der Begriff "Pyramide“ steht für ein System, das
sich an der Basis ständig vergrößert und nach oben hin bis zu einem
einzigen Punkt immer schmaler wird, während der "Schneeball“ bei fixem
Kern vom Umfang her ständig wächst.
Beide Systeme sind
ausschließlich darauf gerichtet, sich selbst zu multiplizieren und daraus
Gewinn zu erzielen; sie sind nicht darauf angelegt, ein Verkaufssystem zu
entwickeln und aus dem Absatz von Produkten an Kunden außerhalb des Systems
Gewinn zu machen.
Pyramiden- und Schneeballsysteme
sind nach § 6 c Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) – progressive
Kundenwerbung – illegale Gefüge.
Im Vordergrund stehen das
Anwerben neuer Berater bzw. Rekrutierungsprämien, so dass der eigentliche
Verkauf zur Nebensache wird.
Zweitens wird der Verkaufserlös
eines Vertragshändlers beim Pyramiden- oder Schneeballsystem direkt um die
Umsatzprovisionen für den Sponsor auf der nächsthöheren Stufe gekürzt.
Drittens werden die Produkte von
der nächsthöheren Stufe bezogen, das heißt, Waren werden zu steigenden
Preisen weitergegeben.
Außerdem existieren häufig
Vertragsstrafen, Mindestabnahmemengen und teure Kurspakete.
Die folgenden Angaben gelten bis zum
30.06.2006. Durch die gesetzliche Neuregelung der Ich-AGs und der Förderung
einer Existenzgründung beachten Sie
bitte den letzten Satz in diesem Abschnitt.
Existenzgründer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Überbrückungsgeld.
Wer eine selbständige Tätigkeit
aufnimmt und damit die Arbeitslosigkeit beendet oder vermeidet, erhält für
die Dauer von sechs Monaten Überbrückungsgeld in Höhe des Anspruchs auf
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe und der darauf entfallenen
Sozialversicherungsbeiträge.
Voraussetzung für die Förderung
ist jedoch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit
der Existenzgründung.
Eine erneute Förderung der
Existenzgründung mit Überbrückungsgeld ist frühestens nach 24 Monaten möglich.
Als weitere Fördermöglichkeit für
die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus
kann auch alternativ zum Überbrückungsgeld ein Existenzgründerzuschuss
("Ich-AG" bzw. "Familien-AG" ) beantragt werden.
Informationen über die
Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Agentur
für Arbeit.
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