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Diese Seite enthält Antworten zu häufig gestellten Fragen an unsere Mitarbeiter in der Kundenunterstützung. Außerdem enthält sie Tipps und Tricks, die wir für nützlich halten und hier als Fragen präsentieren.

  1. Was sind illegale Schneeball- bzw. Pyramidensysteme ?
  2. Woran erkennen Sie illegale Schneeball- bzw. Pyramidensysteme ?
  3. Was muss ich als Bezieher von Arbeitslosengeld beachten ?

Was sind illegale Schneeball- bzw. Pyramidensysteme ?

Wer schnelles Geld ohne Einsatz verspricht, ist jedoch mit größter Vorsicht zu genießen. Die kaufmännischen Grundregeln gelten auch im Direktvertrieb. Pyramiden- bzw. Schneeballsysteme beschreiben Mechanismen, bei denen sich die Veranstalter durch die finanziellen Investitionen immer neuer Mitglieder bereichern. Die Begriffe "Pyramide“ und "Schneeball“ bezeichnen die zwei Seiten derselben Medaille: der Begriff "Pyramide“ steht für ein System, das sich an der Basis ständig vergrößert und nach oben hin bis zu einem einzigen Punkt immer schmaler wird, während der "Schneeball“ bei fixem Kern vom Umfang her ständig wächst.

Beide Systeme sind ausschließlich darauf gerichtet, sich selbst zu multiplizieren und daraus Gewinn zu erzielen; sie sind nicht darauf angelegt, ein Verkaufssystem zu entwickeln und aus dem Absatz von Produkten an Kunden außerhalb des Systems Gewinn zu machen.

Pyramiden- und Schneeballsysteme sind nach § 6 c Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) – progressive Kundenwerbung – illegale Gefüge.

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Woran erkennen Sie illegale Schneeball- bzw. Pyramidensysteme ?

Im Vordergrund stehen das Anwerben neuer Berater bzw. Rekrutierungsprämien, so dass der eigentliche Verkauf zur Nebensache wird.

Zweitens wird der Verkaufserlös eines Vertragshändlers beim Pyramiden- oder Schneeballsystem direkt um die Umsatzprovisionen für den Sponsor auf der nächsthöheren Stufe gekürzt.

Drittens werden die Produkte von der nächsthöheren Stufe bezogen, das heißt, Waren werden zu steigenden Preisen weitergegeben.

Außerdem existieren häufig Vertragsstrafen, Mindestabnahmemengen und teure Kurspakete.

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Was muss ich als Bezieher von Arbeitslosengeld beim Schritt in die Selbständigkeit beachten ?

        
        Die folgenden Angaben gelten bis zum 30.06.2006. Durch die gesetzliche Neuregelung der Ich-AGs und der Förderung
        einer Existenzgründung beachten Sie bitte den letzten Satz in diesem Abschnitt.

        Existenzgründer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Überbrückungsgeld.

Wer eine selbständige Tätigkeit aufnimmt und damit die Arbeitslosigkeit beendet oder vermeidet, erhält für die Dauer von sechs Monaten Überbrückungsgeld in Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe und der darauf entfallenen Sozialversicherungsbeiträge.

Voraussetzung für die Förderung ist jedoch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung.

Eine erneute Förderung der Existenzgründung mit Überbrückungsgeld ist frühestens nach 24 Monaten möglich.

Als weitere Fördermöglichkeit für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus kann auch alternativ zum Überbrückungsgeld ein Existenzgründerzuschuss ("Ich-AG" bzw. "Familien-AG" ) beantragt werden.

Informationen über die Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

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