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Schritt 3

Ihr Status im Network Marketing

Wir werden nun das Network Marketing als Untermenge des Direktvertriebs betrachten. Im Network Marketing tätige Menschen, gleichgültig ob haupt- oder nebenberuflich, arbeiten in der Regel als selbstständige Handelsvertreter, Franchisenehmer, Kommissionäre, Eigenhändler oder als andere selbständige Geschäftspartner eines Unternehmens.

Der Begriff der Selbständigkeit ist dabei als Gegensatz zur Beschäftigung als Arbeitnehmer, also zur abhängigen Beschäftigung zu verstehen. Wesentliches Kriterium der Selbständigkeit ist der Grad der persönlichen Unabhängigkeit vom Auftraggeber.

Daran hat auch das „Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit“ vom 1.1.1999, das im Bereich des Sozialversicherungsrechts Kriterien zur genaueren Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit eingeführt hat, nichts geändert. Denn es hält im Grundsatz an der vor seinem Inkrafttreten bestehenden Abgrenzung zwischen beiden Tätigkeitsformen fest.

Wer den Sprung aus der Arbeitslosigkeit in die Existenzgründung als Berater/in oder Vertriebspartner/in im Direktvertrieb macht, also durch die Aufnahme dieser selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden will, wird dafür in der Regel vom Arbeitsamt durch ein sog. Überbrückungsgeld unterstützt. Es wird zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung in der Zeit nach der Existenzgründung gezahlt.

weitere Infos unter "Fragen/Antworten"

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